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Kosten

Die Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege erfolgen auf ärztliche Verordnung und sind über die Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenkasse.

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Im Rahmen Ihrer Jahresfranchise und des gesetzlichen Selbstbehaltes (10% bis maximal CHF 700.00 / Jahr) ergibt sich für Sie eine Kostenbeteiligung.

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Im Kanton Solothurn wird eine Patientenbeteiligung von Fr. 15.36 auf die erste Stunde pro Tag vom Klienten verlangt. 

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Die Tarife richten sich nach den kantonalen Bestimmungen gemäss KLV und können sich deshalb je nach Kanton unterscheiden.

Terminabsagen

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Ich bitte Sie in Verhinderungsfällen die Termine frühzeitig schriftlich oder telefonisch abzusagen. Vereinbarte Termine, welche nicht mindestens 24 h vorher abgesagt werden verrechne ich mit einer Pauschale von CHF 120.00

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Zuzana Fürst: Tel. +41 78 653 12 73

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